Kurzer Monatsrückblick

Samstag, den 31. März 2012

Hotel Orphée Regensburg
Das Freud-Zimmer im Hotel Orphée in Regensburg

••• Von unterwegs sendet man schnell mal ein Foto, einen Tweet oder eine Facebook-Nachricht. Einen Beitrag für den Turmsegler zu schreiben, erfordert dann aber doch mehr Sorgfalt und also Zeit; und an der fehlt es mir gerade sehr. Dennoch will ich nicht versäumen, ein wenig wenigstens zu berichten von den Lesungen und Veranstaltungen des letzten Monats, die hier noch nicht erwähnt wurden.


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Die Literatur der Ichzeit

Montag, den 24. Oktober 2011

Wir – Leser, Schriftsteller, Kritiker – leben, lesen und schreiben schon lange in einer literarischen Epoche und wissen es nicht. Vielleicht ahnen wir es, […] Aber dass die besten Romane der letzten fünfundzwanzig Jahre mehr verbindet als ihre Qualität, kam, glaube ich, noch keinem von uns in den Sinn.

••• Seit den Skizzen zu meinem ersten Roman »Der Libellenflügel« (1987) beschäftigt mich das Erzählen in der 1. Person. Ich sagen. Ein Ich erzählen lassen. Im »Alphabet des Juda Liva« bin ich, so sehe ich es heute, auf Abwege geraten. Heute kann ich mir nicht mehr vorstellen, vom Ich in der Prosa abzugehen. Schon damals habe ich die Weltliteratur durchforstet nach großen Ich-Erzählungen, und ich wurde fündig. Über alle Epochen hinweg kann man fündig werden.

Maxim Biller schreibt nun in der FAZ über die großen Ich-Erzählungen der letzten Jahrzehnte. »Ichzeit« sei, stellt er fest und glaubt, eine unter dem Ich stehende literarische Epoche ausmachen zu können.


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Maxim macht sich Luft

Sonntag, den 4. Januar 2009

••• Maxim Biller schwört, keine Literaturpreise anzunehmen. Vorher aber macht er sich in seiner F.A.S.-Besprechung von Thomas Bernhards nicht ohne Grund erst postum erschienenen Buch »Meine Preise« ordentlich Luft, indem er ihn ausgiebig zitiert mit dem immergleichen Wort: Arschloch. Mon Dieu! Haltet euch bloß diese Literaturpreise vom Hals!

Aufatmen für Maxim Biller

Sonntag, den 13. Juli 2008

Am 13. Februar 2008 hat das Landgericht München I den Autor Maxim Biller und den Verlag Kiepenheuer & Witsch dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro samt Zinsen und Prozesskosten an eine Klägerin zu zahlen, die sich in Billers Roman „Esra“ erkennbar porträtiert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht München am Dienstag dieser Woche in einem Revisionsprozess aufgehoben.

••• Obiges berichtete die „Süddeutsche“ am vergangenen Donnerstag. Und dieses Urteil gibt nun wenigstens Anlass, als Autor nicht völlig an diesem Justizirrsinn selber irr zu werden. Ein verbotener Roman ist als „Strafe“ bereits heftig. Darüber hinaus noch 50.000 Euro Schadenersatz zahlen zu müssen, das erschien mir bei Urteilsbegründung damals schon der Gipfel.

Der Hinweis auf Herbst, der durch Änderungen an seinem seinerzeit ebenfalls verbotenen Roman „Meere“ nun dessen Wiederfreigabe erreicht hat, hilft der Literatur auch nicht. Wo kommen wir hin, wenn wir uns als Autoren künftig schon während des Schreibens einen Anwalt nehmen müssen, um nur ja nicht Gefahr zu laufen, verboten zu werden? Wodurch unterscheidet sich das noch vom Schreiben in einer Diktatur?

Romane verbietet man nicht

Samstag, den 13. Oktober 2007

Bücher, schon gar nicht Romane, verbietet man nicht. Man verbrennt sie schließlich auch nicht. Ein Land, dessen Rechtssystem nicht begreift, dass man bestimmte Bereiche der Freiheit nicht antasten darf, macht mir einerseits Angst, andererseits macht es mich wütend.

••• Maxim Billers Roman „Esra“ ist nun tatsächlich auch letztinstanzlich – vom Bundesverfassungsgericht – verboten worden. Die beiden Damen, die sich darin porträtiert fanden, haben sich somit endgültig mit ihrer Klage durchgesetzt. Sie sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Schadenersatz und ein Verbot des Buches haben sie sich erstritten. Ich sehe darin ein erbärmliches Armutszeugnis nicht nur der deutschen Justiz sondern auch des deutschen Verständnisses von Freiheit der Kunst (und letzten Endes auch der Presse).


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