Offener Brief zum Urheberrecht

Montag, den 28. Dezember 2015

••• Kurz vor Weihnachten erreichte mich eine Mail meines Verlegers Jonathan Beck mit der Bitte, mich dem Anliegen eines offenen, an die Bundesregierung gerichteten Briefes zum Urheberrecht anzuschließen. Es handelt sich um eine gemeinsam von Jonathan Beck, Elisabeth Ruge (Literaturagentin und ehemaligen Verlegerin) und Jonathan Landgrebe (Suhrkamp-Verleger) angestoßene Initiative. Anlass ist ein neu ausgearbeiteter Entwurf für eine Runderneuerung des Urheberrechts, der ohne Unterschied für alle Medien und Kulturbereiche gelten soll. In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass Urheber (also auch Autoren) künftig das Recht haben sollen, ihre Rechte von den Verwertern (also auch etwa den Verlagen) zurückzurufen, wenn seit Lieferung des urheberrechtlich geschützten Gegenstands (also bspw. eines Manuskripts) mindestens fünf Jahre vergangen sind und dem Urheber ein besseres Angebot von anderer Seite vorliegt.

Bislang ist lediglich vorgesehen, dass man seine Rechte zurück verlangen kann, wenn der Verwerter diese nicht angemessen verwertet, wenn also ein Buch bspw. seit über einem Jahr nicht mehr lieferbar ist, der Verlag eine Neuauflage aber ablehnt. Die Initiatoren des offenen Briefes und auch der Beck-Cheflektor Detlef Felken (s. die aktuelle »Zeit«, S. 45) sehen in dieser Klausel eine Bedrohung für die kleinen und mittelständischen Verlage und beschwören wahre Untergangsszenarien herauf.

Ich meine, die Argumentation ist überzogen. Unterzeichnet habe ich den Brief dennoch, denn als Liberaler – ja speit nur auf mich! – bin ich der Meinung, dass solche Fragen in die Vertragshoheit zwischen Urheber und Verwerter gehören und den Staat gar nichts angehen. Ich bin kein schutzbedürftiger Minderjähriger.


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Es sind die Bücher, die zählen

Montag, den 2. Februar 2009

Jonathan Beck, Detlef Felken, Robert Weil, Michael Krüger, Wolfgang Beck (v.l.n.r)
Jonathan Beck, Detlef Felken, Robert Weil, Michael Krüger, Wolfgang Beck *(v.l.n.r)

••• Der Tag fing übel an und endete grandios; und morgens wie abends waren es die Büchermacher, die fürs Wetter sorgten. Was die Enttäuschungen des Morgens angeht, will ich mich kurz fassen: Der eine Verleger verharrt in der passiven Verweigerung, die Scheidung amtlich zu machen und mich nach Jahren der faktischen Trennung mit meinen Rechten ziehen zu lassen. Und jenes Haus, das ich am ehesten als neue Wunschheimat im Visier hatte, mag die Liebe nicht erwidern. Unerwiderte Liebe ist nichts Ungewöhnliches. Die Enttäuschung besteht in der Art des Korbes, den mir meine Agentin heute früh pflichtschuldig weiterleitete: Tolles Buch, darf man paraphrasieren, aber ein zu gewagtes Thema. Feigheit?, springt es mich an. Jetzt werde ich nie sagen können, wohin ich mit der »Leinwand« wollte. Ich nehme eine solche Nachricht – wohlgemerkt – nicht persönlich. Aber Feigheit vor einem Thema? Himmel! Ein Verleger darf allerhand sein, aber nicht feige.

Zu der Veranstaltung in der LMU zum Thema »Amerikanische Buchkultur und German Publishing«, die ich vor zwei Wochen hier angekündigt habe, wollte ich nicht mehr gehen. Geschäftemacher, Feiglinge, Blahfasel … Mit den Verlegern geht es zu Ende, mit der Literatur ohnehin… Das war die Stimmungslage. Glücklicherweise war ich nur kurz kindisch und habe in letzter Minute noch ein Taxi geschnappt, die Odyssee der Raumsuche im Hauptgebäude der LMU erfolgreich überstanden und saß pünktlich zum Beginn im voll besetzten Fakultätssaal, in den die Sektion »Buchwissenschaft« der LMU geladen hatte.


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