25. Oktober 2010••• Nicht verschweigen will ich, dass ich am kommenden Mittwoch, den 27. Oktober noch einmal in München lese, und zwar in der »Buchhandlung Hacker« in Laim, Fürstenrieder Str. 44 + 46a. Was es geben wird? Zwei Lesestücke aus der »Leinwand«: Bulgakow und Ninon de Lenclos. Wenn das keine prickelnde Mischung ist…
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25. Oktober 2010••• Der Rambam hat eine »Marotte«: Er macht bei Zitaten keine genauen Quellenangaben. Man kann aus der Redewendung schließen, ob das Zitat aus der Torah oder der Gemara stammt, das war es aber auch schon. Mitunter erkennt man gar nicht, dass er zitiert. Und so verhält es sich bspw. mit dem ersten Paragraphen des dritten »Edut«-Kapitels.
אחד דיני ממונות ואחד דיני נפשות בדרישה וחקירה שנאמר משפט אחד יהיה לכם אבל אמרו חכמים כדי שלא תנעול דלת בפני לוין אין עדי ממון צריכין דרישה וחקירה
Das heißt:
Derishot und Chakirot sind erforderlich sowohl in Verfahren über Geldangelegenheiten (dinei mamanot) als auch in Verfahren zu Kapitalverbrechen (dinei nefashot), wie es heißt: »Ein Gesetz soll Dir gelten…« Dennoch haben die Weisen festgelegt, dass Zeugen in Verfahren des Finanzrechts nicht den Chakirot und Derishot ausgesetzt werden, da dies dazu führen würde, dass sich die Tür (der Darlehen) verschließt.
Das will erst einmal verdaut sein, bevor man sich den übrigen 11 Paragraphen dieses Kapitels zuwendet, die es nicht weniger in sich haben. Man muss diesem Paragraphen sogar genau nachforschen, weil ansonsten unklar bleibt, warum der Rambam in diesem Kapitel die Themen so strukturiert, wie er es tut. Er folgt dabei nämlich einer Gemara-Diskussion. Der erste Satz ist zitiert aus der Mishna zu Beginn des Kapitels 4 im Traktat Sanhedrin (Folio 32a).
Das kenntliche Zitat stammt aus Levitikus 24:22. Die Weisen lernen aus diesem Vers, dass Gerichtsverfahren einheitlich ablaufen müssen, und zwar unabhängig davon, worum es sich handelt. Wenn sich die Weisen hier aber auf die Torah berufen, wie können sie dann im nächsten Zug diese Anweisung der Torah aufweichen, indem sie für dinei mamanot die Chakirot und Derishot nicht vorschreiben?! – Ich war nicht der erste, der sich diese Frage gestellt hat.
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22. Oktober 2010••• Im zweiten Kapitel der Sektion »Edut« des »Mishne Torah« geht es darum, welche Unterschiede bestehen zwischen den Kategorien von Fragen, die das Gericht zu stellen hat.
Das Kapitel behandelt diese Fragen in 5 Paragraphen, die detaillierte Beispiele bringen für Umstände, die ein Zeugnis gültig oder ungültig machen. Ich fasse hier zur Übersicht nach den Fragenkategorien zusammen.
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21. Oktober 2010••• Das erste Kapitel der Sektion »Edut« des »Mishne Torah« befasst sich mit der Verpflichtung zur Zeugenaussage und den Arten von Fragen, die das Gericht zwingend stellen muss.
1 – Verpflichtung
Man ist verpflichtet, vor Gericht auszusagen in allen Dingen, zu denen man ein Zeugnis abzugeben hat und zwar unabhängig davon, ob die eigene Aussage einen Nächsten belastet oder entlastet. In finanziellen Streitfällen gilt die Verpflichtung nur, wenn man vorgeladen wird, in Kapitalverfahren (wenn es um Körperstrafen bis hin zur Todesstrafe geht) besteht die Verpflichtung, sich selbst als Zeuge zu melden. S. 3. Moses 5:1: »Und wenn jemand sündigt, dass er die Stimme der Verfluchung hört, und er war Zeuge, sei es, dass er es gesehen oder gekannt hat, – wenn er es nicht meldet, dann soll er seine Schuld tragen.«
2 – Ausnahmen (1)
Ist der Zeuge ein großer Torah-Gelehrter und das Gericht nicht von gleich großer Weisheit, kann er vom Zeugnis zurücktreten, denn es wäre unter seiner Würde, vor einem solchen Gericht zu erscheinen [das womöglich aus mangelnder Weisheit eine falsche Entscheidung trifft]. Die Verpflichtung, die Torah zu ehren, hat Vorrang vor der Pflicht, Zeugnis abzulegen. Dies trifft jedoch nur zu in finanziellen Streitfragen. In Kapitalverfahren muss dieser Zeuge aussagen. S. Sprüche 21:30: »Es gibt keine Weisheit und keine Einsicht und keinen Rat gegenüber Hashem.« D. h. die Würde des einzelnen muss zurückstehen, wenn die Gefahr der Entweihung des göttlichen Namens besteht [etwa durch ein ungerechtfertigtes Todesurteil oder einen ungerechtfertigten Freispruch bei einem Kapitalverbrechen].
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20. Oktober 2010••• Wie finanziert man ein künstlerisches Projekt? Wenn man nicht mit Preisen verwöhnt wird. Wenn sich kein Verleger findet, der Kosten – eben – vorlegt? Man kann – wenn man es kann – sparen in der Hoffnung, sich so in der Zukunft einen kleinen Freiraum zu schaffen. In einigen Fällen kann man Stipendien und andere Förderungen beantragen. Mancher gewinnt auch einen Mäzen. Meist aber gelingt dergleichen nur, wenn man schon einmal etwas Bemerkenswertes vorlegen konnte.
Selbst Verlage sind bei einigen ihrer Projekte, die zu teuer und womöglich nicht kommerziell genug und damit zu riskant sind, darauf angewiesen, das potentielle künftige Publikum an den Herstellungskosten zu beteiligen. Subskriptionsausgaben nennt man solche Ausgaben, bei denen die Käufer im voraus den ganzen Kaufpreis oder doch zumindest einen Teil davon zahlen und so die Produktion des Werkes überhaupt erst ermöglichen. Das Publikum als Anschubfinanzierer gewissermaßen.
James Joyce’s »Ulysses« als annotierter Comic auf ulyssesseen.com
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