••• Kurz vor Weihnachten erreichte mich eine Mail meines Verlegers Jonathan Beck mit der Bitte, mich dem Anliegen eines offenen, an die Bundesregierung gerichteten Briefes zum Urheberrecht anzuschließen. Es handelt sich um eine gemeinsam von Jonathan Beck, Elisabeth Ruge (Literaturagentin und ehemaligen Verlegerin) und Jonathan Landgrebe (Suhrkamp-Verleger) angestoßene Initiative. Anlass ist ein neu ausgearbeiteter Entwurf für eine Runderneuerung des Urheberrechts, der ohne Unterschied für alle Medien und Kulturbereiche gelten soll. In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass Urheber (also auch Autoren) künftig das Recht haben sollen, ihre Rechte von den Verwertern (also auch etwa den Verlagen) zurückzurufen, wenn seit Lieferung des urheberrechtlich geschützten Gegenstands (also bspw. eines Manuskripts) mindestens fünf Jahre vergangen sind und dem Urheber ein besseres Angebot von anderer Seite vorliegt.
Bislang ist lediglich vorgesehen, dass man seine Rechte zurück verlangen kann, wenn der Verwerter diese nicht angemessen verwertet, wenn also ein Buch bspw. seit über einem Jahr nicht mehr lieferbar ist, der Verlag eine Neuauflage aber ablehnt. Die Initiatoren des offenen Briefes und auch der Beck-Cheflektor Detlef Felken (s. die aktuelle »Zeit«, S. 45) sehen in dieser Klausel eine Bedrohung für die kleinen und mittelständischen Verlage und beschwören wahre Untergangsszenarien herauf.
Ich meine, die Argumentation ist überzogen. Unterzeichnet habe ich den Brief dennoch, denn als Liberaler – ja speit nur auf mich! – bin ich der Meinung, dass solche Fragen in die Vertragshoheit zwischen Urheber und Verwerter gehören und den Staat gar nichts angehen. Ich bin kein schutzbedürftiger Minderjähriger.
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