Am 13. Februar 2008 hat das Landgericht München I den Autor Maxim Biller und den Verlag Kiepenheuer & Witsch dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro samt Zinsen und Prozesskosten an eine Klägerin zu zahlen, die sich in Billers Roman „Esra“ erkennbar porträtiert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.
Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht München am Dienstag dieser Woche in einem Revisionsprozess aufgehoben.
••• Obiges berichtete die „Süddeutsche“ am vergangenen Donnerstag. Und dieses Urteil gibt nun wenigstens Anlass, als Autor nicht völlig an diesem Justizirrsinn selber irr zu werden. Ein verbotener Roman ist als „Strafe“ bereits heftig. Darüber hinaus noch 50.000 Euro Schadenersatz zahlen zu müssen, das erschien mir bei Urteilsbegründung damals schon der Gipfel.
Der Hinweis auf Herbst, der durch Änderungen an seinem seinerzeit ebenfalls verbotenen Roman „Meere“ nun dessen Wiederfreigabe erreicht hat, hilft der Literatur auch nicht. Wo kommen wir hin, wenn wir uns als Autoren künftig schon während des Schreibens einen Anwalt nehmen müssen, um nur ja nicht Gefahr zu laufen, verboten zu werden? Wodurch unterscheidet sich das noch vom Schreiben in einer Diktatur?