Pierre Bayard (Foto: © Hélène Bamberger)
01. Das Recht, nicht zu lesen
02. Das Recht, Seiten zu überspringen
03. Das Recht, ein Buch nicht zu Ende zu lesen
04. Das Recht, noch einmal zu lesen
05. Das Recht, irgendwas zu lesen
06. Das Recht auf Bovarysmus
07. Das Recht, überall zu lesen
08. Das Recht herumzuschmökern
09. Das Recht, laut zu lesen
10. Das Recht zu schweigen
••• Diese 10 Rechte des Lesers (es gibt sicher noch mehr) zitiert LeseLustFrust und weist dabei auf Daniel Pennacs „Wie ein Roman. Von der Lust zu lesen“ hin. Die Aufzählung und Pennacs Buch drängten sich der Autorin assoziativ auf nach einer Besprechung des jüngst erschienenen Sachbuchs „Wie man über Bücher spricht, die man nicht gelesen hat“. Verfasst wurde es von Pierre Bayard, seines Zeichens Literaturprofessor.
Die Assoziation lag nahe, weil Bayard wie Pennacs tatsächlich von Leselust schreiben. Bayard legt mit dem nach eigenem Bekunden sehr verkaufsfördernden Titel seines Buches lediglich eine falsche Fährte. Das er viel und mit Begeisterung gelesen hat und immer noch liest, ist wohl auch dem Umstand zu verdanken, dass er sich selbst oben genannte Rechte nie versagt hat.
Nicht lesen, nicht zu Ende lesen, schmökern, noch einmal lesen… Denn Lesen ist kein Frondienst. (Schreiben sollte das meines Erachtens übrigens auch nicht sein.)
Ich werde in naher Zukunft über ein paar Bücher schreiben, die ich nicht zu Ende gelesen habe. Und ich werde sicher nicht verheimlichen, warum ich die letzte Seite dieser Bücher nie umgeblättert habe. Eins sei schon verraten – es hatte absolut nichts mit der literarischen Qualität dieser Werke zu tun.
Gefunden habe ich den Hinweis auf Pierre Bayard (mit vielen Links zu weiteren interessanten Quellen wie Rezensionen und Interviews) bei LeseLustFrust, einem Lese-Weblog, das sich zwar in nüchternem Gewand präsentiert, aber flott und mit Begeisterung geschrieben ist. Und weil es auf die Begeisterung vor allem ankommt und nur Begeisterbare wirkliche Entdeckungen machen, landet das Blog „Auf der Rolle“.